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Wirtschaftskammer Österreich:
Serviceangebot für Gastwirte ausgebaut:
Ein neuer Arbeitsbehelf für die tägliche Praxis in der
Gastronomie Merkblatt
zur "Gleichbehandlung im Gastgewerbe"
Immer wieder ein heißes Thema ist in der Praxis die Frage wie
weit das den Gastwirten zustehende Hausrecht reicht und ab wann
eine verbotene Diskriminierung vorliegt. Die komplizierten
Normen des Gleichbehandlungsrechtes und die daraus entstehenden
Abgrenzungsfragen überfordern Gastwirte in der praktischen
Anwendung manchmal.
Besondere Brisanz erlangt die Frage einer möglichen
Diskriminierung, wenn Menschen anderer Herkunft, Hautfarbe oder
Religion betroffen sind. Der Fachverband Gastronomie hat dies
zum Anlass genommen, um gemeinsam mit dem Veranstalterverband
einen einfach verständlichen Leitfaden durch diese diffizile
Thematik herauszugeben. Mit der Erstellung war eine Institution
betraut, die über sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt,
nämlich das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.
Mitgewirkt hat weiters das Bundesministerium für Inneres.
Der vorliegende Leitfaden bietet den
Gastronomen einen Überblick über relevante gesetzliche
Bestimmungen, im besonderen auch das neue
Gleichbehandlungsgesetz, welches mit Juli 2004 in Kraft getreten
ist. Anhand von plakativen Beispielen wird dem Gastwirt
veranschaulicht, welche Möglichkeiten er hat, seine Rechte
gegenüber ungebührlichen Gästen durchzusetzen und ab wann ein
ausgesprochener Lokalverweis, Lokalverbot oder ähnliche Maßnahme
als Diskriminierung angesehen wird, die gegen die Normen des
Gleichbehandlungsrechts verstößt.
Das Merkblatt wird den
Mitgliedsbetrieben des Fachverbandes kostenlos zur Verfügung
gestellt. Bestellungen richten Sie bitte an die jeweilige
Fachgruppe Ihres Bundeslandes!
Sie können das Merkblatt auch hier herunterladen (im
pdf-Format)
Wir hoffen, dass wir einen Beitrag
zu einem besseren Verständnis der komplizierten Materie liefern
konnten und dem Gastwirt und seinen Mitarbeitern damit geholfen
wird, sich auch in schwierigen Grenzsituationen immer sicher und
souverän zu verhalten.
Quelle:
www.wko.at
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