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letzte Aktualisierung: 
  28.03.2012

 
 

 
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Gleichbehandlung im Gastgewerbe

 

 

Wirtschaftskammer Österreich: Serviceangebot für Gastwirte ausgebaut:
Ein neuer Arbeitsbehelf für die tägliche Praxis in der Gastronomie

Merkblatt zur "Gleichbehandlung im Gastgewerbe"
Immer wieder ein heißes Thema ist in der Praxis die Frage wie weit das den Gastwirten zustehende Hausrecht reicht und ab wann eine verbotene Diskriminierung vorliegt. Die komplizierten Normen des Gleichbehandlungsrechtes und die daraus entstehenden Abgrenzungsfragen überfordern Gastwirte in der praktischen Anwendung manchmal.

Besondere Brisanz erlangt die Frage einer möglichen Diskriminierung, wenn Menschen anderer Herkunft, Hautfarbe oder Religion betroffen sind. Der Fachverband Gastronomie hat dies zum Anlass genommen, um gemeinsam mit dem Veranstalterverband einen einfach verständlichen Leitfaden durch diese diffizile Thematik herauszugeben. Mit der Erstellung war eine Institution betraut, die über sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt, nämlich das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Mitgewirkt hat weiters das Bundesministerium für Inneres.

Der vorliegende Leitfaden bietet den Gastronomen einen Überblick über relevante gesetzliche Bestimmungen, im besonderen auch das neue Gleichbehandlungsgesetz, welches mit Juli 2004 in Kraft getreten ist. Anhand von plakativen Beispielen wird dem Gastwirt veranschaulicht, welche Möglichkeiten er hat, seine Rechte gegenüber ungebührlichen Gästen durchzusetzen und ab wann ein ausgesprochener Lokalverweis, Lokalverbot oder ähnliche Maßnahme als Diskriminierung angesehen wird, die gegen die Normen des Gleichbehandlungsrechts verstößt.

Das Merkblatt wird den Mitgliedsbetrieben des Fachverbandes kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellungen richten Sie bitte an die jeweilige Fachgruppe Ihres Bundeslandes! Sie können das Merkblatt auch hier herunterladen (im pdf-Format)

Wir hoffen, dass wir einen Beitrag zu einem besseren Verständnis der komplizierten Materie liefern konnten und dem Gastwirt und seinen Mitarbeitern damit geholfen wird, sich auch in schwierigen Grenzsituationen immer sicher und souverän zu verhalten.

Quelle: www.wko.at

 

 

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