Nur in
Österreich:
Zuschuss zur
Entgeltfortzahlung bei Freizeit- und Arbeitsunfällen
Was tun, wenn bei einem
Kleinbetrieb ein Mitarbeiter ausfällt? Was in Großbetrieben
keine allzu großen Sorgen verursacht, stellt Kleinbetriebe oft
vor wirkliche Probleme. Nicht nur, dass die Arbeitsleistung des
eingearbeiteten Mitarbeiters durch die Abwesenheit entfällt,
fallen auch durch Aushilfen meist auch erhöhte Kosten zu Buche.
Es wird noch viel zu oft
übersehen: Sie haben als Kleinbetrieb die Möglichkeit einen
Zuschuss zu beantragen.
Der Zuschussanspruch besteht für
Unternehmen, die in der Regel weniger als 51 Dienstnehmer
beschäftigen. Er ist eine finanzielle Hilfestellung für den
Fall, dass ein Dienstnehmer, in Folge eines Freizeit- bzw.
Arbeitsunfalls, für länger als drei Kalendertage ausfällt.
Der Zuschuss beträgt 50% des tatsächlich fortgezahlten
Entgeltes und wird für die Dauer von max. 42 Kalendertagen pro
Arbeitsjahr gewährt. Die Antragstellung muss innerhalb von zwei
Jahren nach Ende der Lohnfortzahlung erfolgen und ist über die
jeweilige Landesstelle der AUVA einzubringen. Antragsformulare
können Sie entweder direkt bei der AUVA oder via Internet unter
http://www.auva.net
beziehen.
Quelle: Wirtschaftskammer
Oberösterreich, www.wko.at.
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