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Gastro-Tipp 29
Nur in Österreich: 
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Freizeit- und Arbeitsunfällen

Was tun, wenn bei einem Kleinbetrieb ein Mitarbeiter ausfällt? Was in Großbetrieben keine allzu großen Sorgen verursacht, stellt Kleinbetriebe oft vor wirkliche Probleme. Nicht nur, dass die Arbeitsleistung des eingearbeiteten Mitarbeiters durch die Abwesenheit entfällt, fallen auch durch Aushilfen meist auch erhöhte Kosten zu Buche.

Es wird noch viel zu oft übersehen: Sie haben als Kleinbetrieb die Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen.

Der Zuschussanspruch besteht für Unternehmen, die in der Regel weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen. Er ist eine finanzielle Hilfestellung für den Fall, dass ein Dienstnehmer, in Folge eines Freizeit- bzw. Arbeitsunfalls, für länger als drei Kalendertage ausfällt. Der Zuschuss beträgt 50% des tatsächlich fortgezahlten Entgeltes und wird für die Dauer von max. 42 Kalendertagen pro Arbeitsjahr gewährt. Die Antragstellung muss innerhalb von zwei Jahren nach Ende der Lohnfortzahlung erfolgen und ist über die jeweilige Landesstelle der AUVA einzubringen. Antragsformulare können Sie entweder direkt bei der AUVA oder via Internet unter http://www.auva.net beziehen.

Quelle: Wirtschaftskammer Oberösterreich, www.wko.at.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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