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Energieabgabe
- Rückvergütung für alle Betriebe
Im
Jahr 2002 ( und nur in diesem) besteht für alle Betriebe die
Möglichkeit, dass die Energieabgabe wieder rückvergütet wird.
Bisher galt dies nur für bestimmte Produktionsbetriebe. Ab 2003
kommt auf jeden Fall eine Neuregelung.
Die
Energieabgabe auf Strom und Erdgas wird vergütet, wenn Sie
einen entsprechenden Antrag stellen. Energie-intensive Betriebe
wie Hotels und Restaurants profitieren davon.
Keine
Angst, Sie müssen sich nicht selbst damit belasten. Informieren
Sie nur ihren Steuerberater und ersuchen Sie ihn diesen Antrag
für Sie zu stellen. Wenn sich ihr Steuerberater noch nichts
unternommen hat oder davon nichts weiß, sollten Sie ihn
wechseln ;-)))
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