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Gastro-Tipp 23

Energieabgabe - Rückvergütung für alle Betriebe

Im Jahr 2002 ( und nur in diesem) besteht für alle Betriebe die Möglichkeit, dass die Energieabgabe wieder rückvergütet wird. Bisher galt dies nur für bestimmte Produktionsbetriebe. Ab 2003 kommt auf jeden Fall eine Neuregelung.

Die Energieabgabe auf Strom und Erdgas wird vergütet, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Energie-intensive Betriebe wie Hotels und Restaurants profitieren davon.

Keine Angst, Sie müssen sich nicht selbst damit belasten. Informieren Sie nur ihren Steuerberater und ersuchen Sie ihn diesen Antrag für Sie zu stellen. Wenn sich ihr Steuerberater noch nichts unternommen hat oder davon nichts weiß, sollten Sie ihn wechseln ;-)))

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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