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letzte Aktualisierung: 
  28.03.2012

 
 

 
Weiterbildungs- und
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Steuern sparen vor dem Jahreswechsel

 

 

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2006

Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel 2006 beachten sollte.

1. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter € 400,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für 2006 ohnehin geplant ist.

2. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (Afa) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2005, steht eine Halbjahres- Afa zu.

3. Katastrophenbedingte vorzeitige Abschreibung und Sonderprämie wieder möglich
Von 1.7.2005 bis zum 31.12.2006 müssen bei Gebäuden der Beginn der tatsächlichen Bauausführung und das Anfallen von (Teil-)Herstellungskosten vorliegen, bei anderen Wirtschaftsgütern müssen in diesem Zeitraum Anschaffungs- oder (Teil-)Herstellungskosten anfallen. Die vorzeitige Abschreibung beträgt von den Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung:

  • für (wieder-)hergestellte Gebäude des Anlagevermögens 12%,
  • für (wieder-)angeschafftes oder -hergestelltes sonstiges(insbesondere bewegliches) abnutzbares Anlagevermögen 20%.

Die Prämie beträgt von den Aufwendungen für Ersatzbeschaffung:

  • für (wieder-)hergestellte Gebäude des Anlagevermögens bei natürlichen Personen 5% und bei Körperschaften 3%,
  • für (wieder-)angeschafftes oder -hergestelltes sonstiges (insbesondere bewegliches) abnutzbares Anlagevermögen bei natürlichen Personen 10% und bei Körperschaften 5%.

4. Letztmalige Rückerstattungsmöglichkeit von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen aus 2002 bei Mehrfachversicherungen
Wer im Jahr 2002 infolge einer Mehrfachversicherung zB zwei Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbeitragsgrundlage (HBGl.) (Jahreswert 2002: € 45.780,00) hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese noch bis 31.12.2005 rückerstatten lassen (Rückerstattung von 11,4% bei der Pensionsversicherung und 4% bei der Krankenversicherung bezogen auf jenen Betrag, der € 45.780,00 überschritten hat).

5. Steuerfreie Weihnachtsgeschenke
Weihnachtsgeschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer sind lohnsteuerfrei. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuerpflichtig. Warengutscheine und Goldmünzen können auch steuerfrei geschenkt werden. Die korrespondierende Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben.

6. Angemessene Kosten von Betriebsveranstaltungen
Ein gesamter Jahresbetrag pro Arbeitnehmer von € 365,00 für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist lohnsteuerfrei. Bei der betrieblichen Weihnachtsfeier ist daran zu denken, dass alle Betriebsveranstaltungen des Jahres zusammengerechnet werden. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuerpflichtig. Die korrespondierende Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben.

Quelle: Steuerberatungskanzlei Aschauer & Rachbauer, Leonding.
www.wt-aschauer.at

 

 

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