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Steuerspar-Checkliste zum
Jahreswechsel 2006
Nachfolgend haben wir eine
Checkliste der Steuersparpotenziale
erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel 2006
beachten sollte.
1. Erwerb von
geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter €
400,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben
werden. Daher diese
noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine
Anschaffung für 2006 ohnehin geplant ist.
2. Halbjahresabschreibung
für kurz vor Jahresende getätigte
Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (Afa) kann erst ab
Inbetriebnahme
des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden.
Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften
Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2005,
steht eine Halbjahres- Afa zu.
3. Katastrophenbedingte
vorzeitige Abschreibung und Sonderprämie wieder möglich
Von 1.7.2005 bis zum 31.12.2006 müssen bei Gebäuden der
Beginn der tatsächlichen Bauausführung und das Anfallen
von (Teil-)Herstellungskosten vorliegen, bei anderen
Wirtschaftsgütern müssen in diesem Zeitraum
Anschaffungs- oder (Teil-)Herstellungskosten anfallen.
Die vorzeitige Abschreibung beträgt von den Aufwendungen
für die Ersatzbeschaffung:
- für (wieder-)hergestellte
Gebäude des Anlagevermögens 12%,
- für (wieder-)angeschafftes
oder -hergestelltes sonstiges(insbesondere bewegliches)
abnutzbares Anlagevermögen 20%.
Die Prämie beträgt von den
Aufwendungen für Ersatzbeschaffung:
- für (wieder-)hergestellte
Gebäude des Anlagevermögens bei natürlichen Personen 5%
und bei Körperschaften 3%,
- für (wieder-)angeschafftes
oder -hergestelltes sonstiges (insbesondere bewegliches)
abnutzbares Anlagevermögen bei natürlichen Personen 10%
und bei Körperschaften 5%.
4.
Letztmalige Rückerstattungsmöglichkeit von Kranken- und
Pensionsversicherungsbeiträgen aus 2002 bei
Mehrfachversicherungen
Wer im Jahr 2002 infolge einer Mehrfachversicherung zB
zwei Dienstverhältnisse oder unselbständige und
selbständige Tätigkeit) über die Höchstbeitragsgrundlage
(HBGl.) (Jahreswert 2002: € 45.780,00) hinaus Kranken-
und Pensionsversicherungsbeiträge
geleistet hat, kann sich diese noch bis 31.12.2005
rückerstatten lassen (Rückerstattung von 11,4% bei der
Pensionsversicherung und 4% bei der Krankenversicherung
bezogen auf jenen Betrag, der € 45.780,00 überschritten
hat).
5. Steuerfreie
Weihnachtsgeschenke
Weihnachtsgeschenke bis maximal € 186,00 pro
Arbeitnehmer sind lohnsteuerfrei. Ein diese Grenze
übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuerpflichtig.
Warengutscheine und Goldmünzen können auch steuerfrei
geschenkt werden. Die korrespondierende Beitragsfreiheit
ist auch im ASVG gegeben.
6. Angemessene Kosten
von Betriebsveranstaltungen
Ein gesamter Jahresbetrag pro Arbeitnehmer von €
365,00 für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist
lohnsteuerfrei. Bei der betrieblichen Weihnachtsfeier
ist daran zu denken, dass alle Betriebsveranstaltungen
des Jahres zusammengerechnet
werden. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist
lohnsteuerpflichtig. Die korrespondierende
Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben.
Quelle:
Steuerberatungskanzlei Aschauer & Rachbauer, Leonding.
www.wt-aschauer.at
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