
Probezeit
Will sich der
Arbeitgeber von der Eignung eines Arbeitnehmers für die ihm
zugedachte Position überzeugen, dann kann eine Probezeit
vereinbart werden. Das wesentliche Charakteristikum einer solchen
Probezeit besteht darin, dass innerhalb dieser Zeit das
Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom
Arbeitnehmer jederzeit ohne Einhaltung von Fristen und Terminen
und ohne Vorliegen von Gründen gelöst werden kann. Der
Probezeitraum kann aber nicht beliebig lang festgelegt werden. Für
die verschiedenen Gruppen von Beschäftigten im Gastgewerbe gibt
es Unterschiede, was Vereinbarung und Dauer der Probezeit
anbelangt.
Die Probezeit im
Gastgewerbe
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Wie
ist die Probezeit zu vereinbaren? |
Dauer |
| Arbeiter
mit unbefristetem Arbeitsverhältnis |
Die
Probezeit gilt automatisch |
14
Tage |
| Arbeiter
mit befristetem Arbeitsverhältnis |
Die
Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden |
14 Tage |
| Lehrlinge |
Die
Probezeit gilt automatisch |
3
Monate |
| Angestellte |
Die
Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden |
bis
zu einem Monat |
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