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Weiterbildungs- und
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  Tel.: 0732/772267
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Probezeit vereinbaren

 

 

Probezeit

Will sich der Arbeitgeber von der Eignung eines Arbeitnehmers für die ihm zugedachte Position überzeugen, dann kann eine Probezeit vereinbart werden. Das wesentliche Charakteristikum einer solchen Probezeit besteht darin, dass innerhalb dieser Zeit das Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer jederzeit ohne Einhaltung von Fristen und Terminen und ohne Vorliegen von Gründen gelöst werden kann. Der Probezeitraum kann aber nicht beliebig lang festgelegt werden. Für die verschiedenen Gruppen von Beschäftigten im Gastgewerbe gibt es Unterschiede, was Vereinbarung und Dauer der Probezeit anbelangt.

 

 

Die Probezeit im Gastgewerbe

  Wie ist die Probezeit zu vereinbaren? Dauer
Arbeiter mit unbefristetem Arbeitsverhältnis Die Probezeit gilt automatisch 14 Tage
Arbeiter mit befristetem Arbeitsverhältnis Die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden 14 Tage
Lehrlinge Die Probezeit gilt automatisch 3 Monate
Angestellte Die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden bis zu einem Monat

 

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