
Vernunft ist
besser als Zorn bei einer Mitarbeiterkündigung
Vermeiden
Sie bei Trennungen alles Negative - es könnte sich sonst am Ende
bitter rächen
Verletzte reagieren oft irrational
Es gibt
tausende Fälle, die das belegen: Der ungeliebte Mitarbeiter, der
"in den Wald geschickt" wurde und sich bei der nächsten
Gelegenheit rächte, indem er einen anonymen Brief bei der
Steuerbehörde deponierte, beim Marktamt über unhygienische
Standards seines alten Betriebes klagte, den Betrieb bei der
Gewerkschaft anschwärzte oder noch ärgere Aktionen unternimmt.
Wie viel Zeit Unternehmer aufbringen müssen, um derartige
Attacken abzuwehren, ist unbekannt, volkswirtschaftlich gesehen
wird es sich aber um einen mehrstelligen Millionen-Betrag handeln.
Sind Sie daher klug und kündigen Sie in aller Ruhe und entlassen
Sie beherrscht und menschlich.
Kündigung und
Entlassung
Verwenden
Sie diese beiden Begriffe richtig und beherzigen Sie, dass eine Kündigung
ohne Anlass und ohne Angabe von Gründen für kündbare
Mitarbeiter jederzeit möglich ist. Sie kann zwar angefochten
werden, in den meisten Fällen wird sie aber vom Arbeits- und
Sozialgericht bestätigt werden. Sie werden die gesetzlich
vorgeschriebene Kündigungsfrist und Gehaltszahlungsvereinbarungen
einhalten müssen und sich zu überlegen haben, ob Sie den gekündigten
Mitarbeiter bis zum Ende seiner Kündigungsfrist beschäftigen
wollen. Oft ist es nämlich ratsam, auf die, dann sicher nicht
mehr engagierte, Arbeitskraft zu verzichten.
Bei einer Entlassung, die fristlos ist, muss sich der Mitarbeiter
etwas zu Schulden kommen lassen, und es gibt keinen wie immer
gearteten Entlassungsschutz. Auch ein Betriebsrat, eine werdende
Mutter, ein Präsenzdiener und ein Behinderter, die sich eines
groben Vergehens schuldig gemacht haben, können entlassen werden.
Sorgen Sie in einem derartigen Fall für eine schlüssige
Beweislage und seriöse Zeugen, sonst könnte es teuer für Sie
werden. In vielen Fällen, wenn es nicht leicht ist dem
Mitarbeiter den Griff in die Kasse oder andere Verfehlungen zu
beweisen, ist man gut beraten, eine Kündigung auszusprechen und
auf die weitere Arbeitsleistung des Täters zu verzichten.
Erinnern Sie sich an den mehrstelligen Millionenbetrag! Ein gutes
englisches Sprichwort sagt: "Don't throw good money after bad
money!", was soviel bedeutet wie: "Man sollte einen
Schaden, der unbehebbar ist, nicht mit gutem Geld zu beheben
versuchen!".
Das Zeugnis - die Arbeitsbestätigung
Der ehemalige Mitarbeiter hat ein Recht auf eine Arbeitsbestätigung,
nicht aber auf ein "gutes" Zeugnis. Hier sollten alle
Unternehmer zusammenhalten und einem unliebsamen Mitarbeiter kein
"Gefälligkeitszeugnis" ausstellen, damit er keine
"Scherereien" verursacht.
"Hat bei uns gearbeitet" heißt, dass er unter jeder
Kritik war, "hat zu unserer Zufriedenheit gearbeitet"
heißt, dass er nicht schlecht, aber auch nicht gut war, "hat
zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet", dass er gut war
und "zur vollsten Zufriedenheit" sollte man nur
ehemaligen Mitabeitern ins Zeugnis schreiben, von denen man sich
gewünscht hätte, dass sie bleiben. Schreiben Sie auch Details
ins Zeugnis, die der Wahrheit entsprechen, wie "war bei
unseren Gästen (seinen Kollegen) beliebt", "war
umsichtig", "war genau" oder "zuverlässig".
Auch Sie wünschen sich von Ihren Kollegen, dass Sie richtig über
einen Bewerber informiert werden.
| Das
Wichtigste in Kürze: |
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Hüten
Sie sich vor "bösen" gekündigten oder
entlassenen Mitarbeitern. |
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Sprechen
Sie über "Kündigung", wenn Sie Kündigung
meinen. |
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Sichern
Sie sich bei Entlassungen durch Zeugen und Beweismaterial
ab. |
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Stellen
Sie Zeugnisse aus, die "Hand und Fuß" haben. |
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