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Möglichkeiten zur Auflösung eines
Lehrverhältnisses
Alljährlich um die Zeit des
Schulschlusses stellt sich für Unternehmer die Frage, ob
sie Lehrlinge einstellen sollen. Oft wird davon Abstand
genommen, da sich die Auflösung eines Lehrverhältnisses
nicht selten als schwierig erweist.
Auflösung während der
Probezeit
Während der ersten drei Monate (sofern in dieser
Zeit der Lehrling seine Schulpflicht in einer
lehrgangsmäßigen Berufsschule erfüllt, jedoch während
der ersten sechs Wochen der Ausbildung im Betrieb) kann
sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das
Lehrverhältnis jederzeit einseitig ohne Angabe von
Gründen schriftlich lösen.
Vorzeitige Auflösung des
Lehrverhältnisses
Schwerwiegende Verfehlungen seitens des Lehrlings
berechtigen den Lehrherrn zur vorzeitigen Auflösung des
Lehrverhältnisses. Eine solche Verfehlung stellt bspw.
langes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne akzeptablen
Grund dar. Wird ein akzeptabler Grund (z.B. Krankheit)
längere Zeit nicht mitgeteilt, stellt dies keinen
Entlassungsgrund dar, es kann jedoch die
Lehrlingsentschädigung für die Dauer des Fernbleibens
eingestellt werden.
Das Fernbleiben von der
Berufsschule oder andere Verletzungen der Schulpflicht
oder von Pflichten aus dem Lehrvertrag erlauben erst die
Auflösung des Lehrverhältnissesbeim dritten Verstoß. Die
Verstöße sind nachweislich (am besten schriftlich)
abzumahnen. Strafdelikte, die vertrauensunwürdig machen,
oder wenn der Lehrling länger als einen Monat in Haft
gehalten wird, stellen ebenfalls einen Grund für die
Auflösung des Lehrverhältnisses dar.
Die vorzeitige Auflösung eines
Lehrverhältnisses bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform.
Einvernehmliche Auflösung
des Lehrverhältnisses
Bei einer einvernehmlichen Auflösung muss eine
Bescheinigung eines Arbeits- und Sozialgerichtes oder
der Kammer für Arbeiter und Angestellte vorliegen, aus
der hervorgeht, dass der Lehrling über die Bestimmung
betreffend der Beendigung und der vorzeitigen Auflösung
des Lehrverhältnisses belehrt wurde.
Diese Bescheinigung ist der
Auflösungsanzeige an die Lehrlingsstelle anzuschließen.
Normalfall Zeitablauf
Das Lehrverhältnis endet in der Regel durch
Zeitablauf. Im Normalfall ist dies mit Ablauf der im
Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit, oder das
Lehrverhältnis endet vor Ablauf mit dem Ende der
Kalenderwoche, in der die Lehrabschlussprüfung
erfolgreich bestanden wurde. Ab dem folgenden Tag/Monat
beginnt sodann die Behaltezeit mit dem erhöhten
Facharbeiterlohn bzw. Angestelltengehalt.
Der Lehrberechtigte ist
verpflichtet, den Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit
drei Monate in seinem erlernten Beruf im Betrieb weiter
zu verwenden.
Anmerkung: Diese
Ausführungen stellen österreichisches Arbeitsrecht dar.
Quelle:
Aschauer & Rachbauer OEG Steuerberatungsgesellschaft,
Leonding
www.wt-aschauer.at
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