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letzte Aktualisierung: 
  09.08.2011

 
 

 
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Möglichkeiten zur Auflösung eines Lehrverhältnisses

Alljährlich um die Zeit des Schulschlusses stellt sich für Unternehmer die Frage, ob sie Lehrlinge einstellen sollen. Oft wird davon Abstand genommen, da sich die Auflösung eines Lehrverhältnisses nicht selten als schwierig erweist.

Auflösung während der Probezeit
Während der ersten drei Monate (sofern in dieser Zeit der Lehrling seine Schulpflicht in einer lehrgangsmäßigen Berufsschule erfüllt, jedoch während der ersten sechs Wochen der Ausbildung im Betrieb) kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig ohne Angabe von Gründen schriftlich lösen.

Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
Schwerwiegende Verfehlungen seitens des Lehrlings berechtigen den Lehrherrn zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses. Eine solche Verfehlung stellt bspw. langes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne akzeptablen Grund dar. Wird ein akzeptabler Grund (z.B. Krankheit) längere Zeit nicht mitgeteilt, stellt dies keinen Entlassungsgrund dar, es kann jedoch die Lehrlingsentschädigung für die Dauer des Fernbleibens eingestellt werden.

Das Fernbleiben von der Berufsschule oder andere Verletzungen der Schulpflicht oder von Pflichten aus dem Lehrvertrag erlauben erst die Auflösung des Lehrverhältnissesbeim dritten Verstoß. Die Verstöße sind nachweislich (am besten schriftlich) abzumahnen. Strafdelikte, die vertrauensunwürdig machen, oder wenn der Lehrling länger als einen Monat in Haft gehalten wird, stellen ebenfalls einen Grund für die Auflösung des Lehrverhältnisses dar.

Die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses
Bei einer einvernehmlichen Auflösung muss eine Bescheinigung eines Arbeits- und Sozialgerichtes oder der Kammer für Arbeiter und Angestellte vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Lehrling über die Bestimmung betreffend der Beendigung und der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses belehrt wurde.

Diese Bescheinigung ist der Auflösungsanzeige an die Lehrlingsstelle anzuschließen.

Normalfall Zeitablauf
Das Lehrverhältnis endet in der Regel durch Zeitablauf. Im Normalfall ist dies mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit, oder das Lehrverhältnis endet vor Ablauf mit dem Ende der Kalenderwoche, in der die Lehrabschlussprüfung erfolgreich bestanden wurde. Ab dem folgenden Tag/Monat beginnt sodann die Behaltezeit mit dem erhöhten Facharbeiterlohn bzw. Angestelltengehalt.

Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit drei Monate in seinem erlernten Beruf im Betrieb weiter zu verwenden.

Anmerkung: Diese Ausführungen stellen österreichisches Arbeitsrecht dar.

Quelle: Aschauer & Rachbauer OEG Steuerberatungsgesellschaft, Leonding
www.wt-aschauer.at

 

 

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