
Kündigung während
Krankheit oder Urlaub des Arbeitnehmers
Auch während einer
Krankheit des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber eine Kündigung
ausgesprochen werden. Das Arbeitsverhältnis endet hier ebenfalls
mit Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfrist,
gerechnet ab dem Zugang der Kündigung. In diesem Fall empfiehlt
sich nachdrücklich die schriftliche Kündigung.
Das Arbeitsverhältnis
endet zwar mit Ablauf der regulären Kündigungszeit, der
Arbeitnehmer kann aber durch die Kündigung nicht um
Krankenentgeltansprüche gebracht werden, die ihm ohne Kündigung
zugestanden wären. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, das
Krankenentgelt über die Kündigungszeit hinaus zu bezahlen, wenn
die Kündigungsfrist kürzer ist, als der Entgeltanspruch nach dem
Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine solche Zahlungsverpflichtung
besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer erst nach Ausspruch bzw.
Zugang der Kündigung während der Kündigungsfrist erkrankt. In
diesem Fall enden jegliche Entgeltansprüche mit Ablauf des
Dienstverhältnisses.
Grundsätzlich
kann ein Arbeitnehmer auch während seines Urlaubes gekündigt
werden. Voraussetzung der Wirksamkeit der Kündigung ist
jedoch, dass diese dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zukommt. Dem
Arbeitgeber trifft daher das Risiko eines eventuellen Nichtzugangs
der Kündigung. Ausnahmen sind dann anzunehmen, wenn der
Arbeitnehmer ausdrücklich verpflichtet ist, im Urlaub jederzeit
erreichbar zu sein. In einem jüngsten Erkenntnis bewertet der
Oberste Gerichtshof eine Kündigung während des Urlaubes mit
einer kurzen Kündigungsfrist (wenn das Dienstverhältnis noch vor
der Rückkehr des Arbeitnehmers enden würde) als gröblichen
Verstoß gegen dessen Erholungszweck und betrachtet sie als
zeitwidrig. Sie löst zwar das Dienstverhältnis zum vorgesehenen
Termin, dem Arbeitnehmer gebührt jedoch eine Kündigungsentschädigung
für jenen Zeitraum, der sich ergeben hätte, wäre erst nach Rückkehr
aus dem Urlaub gekündigt worden. Das heißt, der Lauf der Kündigungsfrist
beginnt erst mit der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub.
|