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letzte Aktualisierung: 
  28.03.2012

 
 

 
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Trinkgelder, die mit Kreditkarte gegeben werden, sind eindeutig nachzuweisen und deshalb zu versteuern!
 

ACHTUNG: Am 1. Februar 2005hat der Finanzminister angekündigt, dass Trinkgelder zukünftig absolut steuerfrei werden. Lesen Sie hier ...

Nachfolgend lesen Sie die vormals  geplante Steuerbehandlung des Finanzministeriums.

Steuerinfo: Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe

Unser Herr Finanzminister bläst zum spätherbstlichen Halali! Zwar gibt es schon seit vielen Jahren das Gesetz,  dass Trinkgelder generell zu versteuern sind, die Praxis zeigte allerdings, dass der schlüssige Nachweis über die Höhe kaum zu erbringen ist. Also wurde in der Vergangenheit stillschweigend geduldet, dass manche Zusatzeinkünfte, die direkt vom Gast erhalten wurden, als steuerfrei behandelt wurden. Damit ist jetzt zumindest in einem Teilbereich Schluss.

Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausbezahlt werden, sind als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu qualifizieren und der Lohnsteuer zu unterziehen. Problematisch war oftmals eine exakte Zuordnung der in diesem Zusammenhang geleisteten Trinkgelder.

Eine exakte Zuordnung wird gefordert
Im Lohnsteuerprotokoll 2004 wird hiezu angeführt, dass der Arbeitgeber - sollten diese zum Zeitpunkt einer Lohnsteuerprüfung noch nicht versteuert worden sein - aufzufordern ist, eine exakte Zuordnung vorzunehmen. Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, kann die Nachforderung in einem Pauschbetrag erfolgen. Darüber hinaus sind diese Trinkgelder in die Dienstgeberbeitrags-Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen.

Trinkgeldaufteilung
Bei Inkassokellnern, die die Trinkgelder an ihre Kollegen weitergeben, sollten Aufzeichnungen über die Aufteilung geführt werden. Andernfalls sind diese zur Gänze beim Inkassokellner lohnsteuerpflichtig. In diesem Fall können jedoch Werbungskosten vorliegen, wenn der Kellner auf Verlangen der Abgabenbehörde die Empfänger der weitergegebenen Trinkgelder exakt bezeichnen kann.

Quelle: www.wt-aschauer.at

Anmerkung von Kurt Steindl (Gastlichkeit & Co):
Ich werde als Gast zukünftig  - auch wenn ich mit Kreditkarte bezahle - das Trinkgeld immer in bar geben. Damit werden auch bestimmt die wenigsten Gäste ein Problem haben, wenn die Dienstleistung stimmt.

 

 

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