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ACHTUNG: Am 1. Februar
2005hat der Finanzminister angekündigt, dass Trinkgelder
zukünftig absolut steuerfrei werden.
Lesen Sie hier ...
Nachfolgend lesen Sie die vormals geplante
Steuerbehandlung des Finanzministeriums. Steuerinfo:
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe
Unser Herr Finanzminister bläst
zum spätherbstlichen Halali! Zwar gibt es schon seit vielen
Jahren das Gesetz, dass Trinkgelder generell zu versteuern
sind, die Praxis zeigte allerdings, dass der schlüssige Nachweis
über die Höhe kaum zu erbringen ist. Also wurde in der
Vergangenheit stillschweigend geduldet, dass manche
Zusatzeinkünfte, die direkt vom Gast erhalten wurden, als
steuerfrei behandelt wurden. Damit ist jetzt zumindest in einem
Teilbereich Schluss.
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe, die vom Arbeitgeber an
Arbeitnehmer ausbezahlt werden, sind als Bezüge aus einem
bestehenden Dienstverhältnis zu qualifizieren und der Lohnsteuer
zu unterziehen. Problematisch war oftmals eine exakte Zuordnung
der in diesem Zusammenhang geleisteten Trinkgelder.
Eine exakte Zuordnung wird
gefordert
Im Lohnsteuerprotokoll 2004 wird hiezu angeführt, dass der
Arbeitgeber - sollten diese zum Zeitpunkt einer
Lohnsteuerprüfung noch nicht versteuert worden sein -
aufzufordern ist, eine exakte Zuordnung vorzunehmen. Kommt der
Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, kann die
Nachforderung in einem Pauschbetrag erfolgen. Darüber hinaus
sind diese Trinkgelder in die
Dienstgeberbeitrags-Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen.
Trinkgeldaufteilung
Bei Inkassokellnern, die die Trinkgelder an ihre Kollegen
weitergeben, sollten Aufzeichnungen über die Aufteilung geführt
werden. Andernfalls sind diese zur Gänze beim Inkassokellner
lohnsteuerpflichtig. In diesem Fall können jedoch Werbungskosten
vorliegen, wenn der Kellner auf Verlangen der Abgabenbehörde die
Empfänger der weitergegebenen Trinkgelder exakt bezeichnen kann.
Quelle:
www.wt-aschauer.at
Anmerkung von Kurt Steindl
(Gastlichkeit & Co):
Ich werde als Gast zukünftig - auch wenn ich mit
Kreditkarte bezahle - das Trinkgeld immer in bar geben. Damit
werden auch bestimmt die wenigsten Gäste ein Problem haben, wenn
die Dienstleistung stimmt.
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