Förderungen in Oberösterreich:
Bildungskonto für
Jungunternehmer/innen
Wer wird gefördert?
Jungunternehmer/innen, deren Betrieb in Oberösterreich ist.
Als Jungunternehmer/innen gelten physische Personen, die ein
kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (d.h. Mitglied
der Wirtschaftskammer OÖ) gründen oder übernehmen, dieses in der
Folge zu einem wesentlichen Teil leiten, während der letzten
fünf Jahre vor Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens nicht
wirtschaftlich selbständig waren und eine bisherige
unselbständige Tätigkeit aufgeben.
Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten
Firmen die Eintragung in das Firmenbuch, bei allen anderen
Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung.
Bei juristischen Personen sowie offenen Handelsgesellschaften
(Kommanditgesellschaften) und eingetragenen
Erwerbsgesellschaften kann als FörderungswerberIn auftreten, wer
mit mindestens 25 Prozent direkt daran beteiligt ist. Weiters
gelten vollhaftende mittätige GesellschafterInnen, soweit sie im
Firmenbuch aufscheinen und die JungunternehmerInnendefinition
erfüllen, ebenfalls als Jungunternehmer/nnen.
Im
Rahmen dieser Richtlinien sind nur noch
Mehr-Personen-Unternehmen förderbar.
Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen (Kurse,
Seminare), die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung
oder Persönlichkeitsbildung von Jungunternehmer/innen dienen, im
Betrieb des/der Antragstellers/Antragsstellerin unmittelbar zur
Anwendung gelangen und für ihn/sie eine Höherqualifizierung
darstellen. Sie müssen in einem Zeitraum von einem halben Jahr
vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der
Gewerbeberechtigung stattgefunden haben.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden maximal
50 Prozent der dem/der Förderungswerber/in persönlich
erwachsenen Kurskosten (Prüfungsgebühren, Fahrt- und
Unterkunftskosten sind nicht förderbar). Der maximale
Förderungsbetrag pro Person beträgt insgesamt 1.500 Euro. Er
kann auf einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Die
Mindestgrenze der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten
beträgt 150 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Bildungsmaßnahme dient der Ausbildung,
berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung.
Das heißt sie vermittelt Qualifikationen, die im Betrieb des
Antragstellers/der Antragstellerin unmittelbar zur Anwendung
gelangen und eine Höherqualifizierung darstellen.
Die Kurskosten müssen höher als
150 Euro sein.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist bis spätestens 31.
Dezember 2006 mittels Formular an die Abteilung Gewerbe,
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu richten. Die Anträge sind
spätestens drei Monate nach
Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzubringen. Beim
Besuch von mehreren Kursen beginnt die Frist ab dem letzten
förderbaren Kurs. Haben die Kurse in der Zeit vor dem
Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden, beginnt
die Frist erst mit diesem Datum zu laufen.
Formular:
Antrag auf Förderung im Rahmen des Bildungskontos für
JungunternehmerInnen
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Wenn Sie Fragen dazu haben,
wenden Sie sich bitte an: Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1 -
Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail: ge.post@ooe.gv.at
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