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Förderung des AMS und EU

 

Förderungen in Oberösterreich:

Bildungskonto für Jungunternehmer/innen


Wer wird gefördert?
Jungunternehmer/innen, deren Betrieb in Oberösterreich ist.
Als Jungunternehmer/innen gelten physische Personen, die ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (d.h. Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ) gründen oder übernehmen, dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten, während der letzten fünf Jahre vor Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens nicht wirtschaftlich selbständig waren und eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben.
Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung in das Firmenbuch, bei allen anderen Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung. Bei juristischen Personen sowie offenen Handelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften) und eingetragenen Erwerbsgesellschaften kann als FörderungswerberIn auftreten, wer mit mindestens 25 Prozent direkt daran beteiligt ist. Weiters gelten vollhaftende mittätige GesellschafterInnen, soweit sie im Firmenbuch aufscheinen und die JungunternehmerInnendefinition erfüllen, ebenfalls als Jungunternehmer/nnen.

Im Rahmen dieser Richtlinien sind nur noch Mehr-Personen-Unternehmen förderbar. 

Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung von Jungunternehmer/innen dienen, im Betrieb des/der Antragstellers/Antragsstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und für ihn/sie eine Höherqualifizierung darstellen. Sie müssen in einem Zeitraum von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden haben.

Wie wird gefördert?
Gefördert werden maximal 50 Prozent der dem/der Förderungswerber/in persönlich erwachsenen Kurskosten (Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten sind nicht förderbar). Der maximale Förderungsbetrag pro Person beträgt insgesamt 1.500 Euro. Er kann auf einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Die Mindestgrenze der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten beträgt 150 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Bildungsmaßnahme dient der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung. Das heißt sie vermittelt Qualifikationen, die im Betrieb des Antragstellers/der Antragstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und eine Höherqualifizierung darstellen.

Die Kurskosten müssen höher als 150 Euro sein.

Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2006 mittels Formular an die Abteilung Gewerbe, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu richten. Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzubringen. Beim Besuch von mehreren Kursen beginnt die Frist ab dem letzten förderbaren Kurs. Haben die Kurse in der Zeit vor dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden, beginnt die Frist erst mit diesem Datum zu laufen.  

Formular:
Antrag auf Förderung im Rahmen des Bildungskontos für JungunternehmerInnen

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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail: ge.post@ooe.gv.at

 

 

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