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Weiterbildungs- und
  Betriebsberatungsges.m.b.H.
  Im Weideland 8
  4060 Leonding
  Tel.: 0732/772267
  Fax: 0732/772267-50
office@gastlichkeit.at

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderung des AMS und EU

 

Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen (=Weiterbildung) von Mitarbeitern. 
Eine Aktion der Europäischen Union und dem Arbeitsmarktservice (AMS)

Gastlichkeit & Co ist beim AMS als Bildungsträger gelistet. Das bedeutet, dass sämtliche Seminare und Kurse, die wir anbieten vom Arbeitsmarktservice gefördert werden!

Wer wird gefördert?
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
  • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre,
  • Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule,
  • WiedereinsteigerInnen,
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden,

die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.
 

Wer bzw. was wird nicht gefördert?
Geringfügig Beschäftigte, Inhaber, Teilhaber, Geschäftsführer und andere mit der Leitung eines Betriebes betraute Personen. Schulungen unter sechzehn Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen

Wieviel wird gefördert? 
Zwei Drittel der gesamten Kursgebühren. Als Obergrenze der Gebühren gelten € 10.000,-

 

Beispiel 1: Ein 45 jähriger Abteilungsleiter belegt das Führungskräfteseminar "Mitarbeiter mobilisieren und überzeugen"
   

Kurskosten (17 Lehreinheiten)

  € 980,00*  

Vom AMS erhalten Sie als Förderung zurück

- € 653,33

Ihre tatsächliche Investition
für zwei Tage Intensiv-Training Ihrer Führungskraft

  € 326,67*   

 

Beispiel 2: Eine Mitarbeiterin mit Lehrabschluss besucht das Seminar "Effizientes Beschwerdemanagement in der Hotellerie und Gastronomie"
   

Kurskosten (16 Lehreinheiten)

  € 560,00*  

Vom AMS erhalten Sie als Förderung zurück

- € 373,33 

Ihre tatsächliche Investition
für zwei Tage Intensiv-Training Ihrer Mitarbeiterin

  € 186,67*   

 

Preiswerter können Sie Ihre Mitarbeiter nicht ausbilden!

* zuzüglich Ust

 

Was muss ich dafür tun?
Fast nichts! Als Kundenservice stehen wir Ihnen bei der gesamten Abwicklung bis zur Auszahlung des Förderungsbetrages zur Seite. Wir erklären Ihnen das Antragsformular und geben Tipps beim Bildungsplan.

Welche Daten werden benötigt?
     Firmenname / Adresse / Ansprechperson / Telefon, Fax, e-mail
     Dienstgeber KtoNr.(Krankenkasse)
     Anzahl der MitarbeiterInnen in allen inländischen Arbeitsstätten des Unternehmens
     Branche
     Bankverbindung

für die einzelnen Teilnehmer:

     Vorname / Nachname / SV-Nr / Geschlecht (m od.w)
     Tätigkeit bzw. Position

     Höchste bisher abgeschlossene Ausbildung

 

Was ist sonst noch wichtig?
Das Ansuchen um Förderung muss unbedingt vor Beginn der Schulungsveranstaltung beim AMS eingelangt sein. Sonst wird die Förderung nicht bewilligt.

Nach Beendigung der Schulungsmaßnahme benötigt das AMS noch einige Unterlagen. Wir informieren Sie rechtzeitig, um die geltende Frist nicht zu überschreiten.

Das AMS überprüft stichprobenartig die Veranstaltungen. Sollten sich Änderungen ergeben (z.B. Verhinderung eines Teilnehmers), so sind diese unbedingt vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Bei Nichtbeachtung wird die Förderung gestrichen.

Die gewählte Qualifizierungsmaßnahme muss vom AMS als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll beurteilt werden. Ein Anrecht auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

 

 

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