Förderung
für Qualifizierungsmaßnahmen (=Weiterbildung) von Mitarbeitern.
Eine Aktion der Europäischen Union und dem Arbeitsmarktservice
(AMS)
Gastlichkeit & Co ist beim AMS als Bildungsträger gelistet. Das
bedeutet, dass sämtliche Seminare und Kurse, die wir anbieten
vom Arbeitsmarktservice gefördert werden!
Wer wird gefördert?
Bei Vorlage
eines Bildungsplanes sind folgende Personen
förderbar:
-
ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre,
- Frauen
mit höchstens Lehrausbildung oder
mittlerer Schule,
-
WiedereinsteigerInnen,
-
ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im
Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in
Qualifizierungsverbünden,
die sich in
einem vollversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz
befinden.
Wer bzw. was wird nicht gefördert?
Geringfügig Beschäftigte, Inhaber, Teilhaber, Geschäftsführer
und andere mit der Leitung eines Betriebes betraute Personen.
Schulungen unter sechzehn Stunden sind von der Förderung
ausgeschlossen.
Wieviel wird gefördert?
Zwei Drittel der gesamten Kursgebühren. Als Obergrenze der
Gebühren gelten € 10.000,-
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Beispiel
1: Ein 45 jähriger Abteilungsleiter belegt das
Führungskräfteseminar
"Mitarbeiter
mobilisieren und überzeugen"
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Kurskosten (17 Lehreinheiten) |
€ 980,00*
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Vom AMS erhalten Sie als Förderung zurück |
- €
653,33
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Ihre tatsächliche Investition
für zwei Tage Intensiv-Training Ihrer Führungskraft |
€
326,67*
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Preiswerter können Sie Ihre Mitarbeiter nicht ausbilden! |
*
zuzüglich Ust
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Was muss ich
dafür tun?
Fast nichts! Als Kundenservice stehen wir Ihnen bei der gesamten
Abwicklung bis zur Auszahlung des Förderungsbetrages zur
Seite. Wir erklären Ihnen das Antragsformular und geben Tipps
beim Bildungsplan.
Welche Daten werden benötigt?
Firmenname / Adresse / Ansprechperson / Telefon, Fax, e-mail
Dienstgeber KtoNr.(Krankenkasse)
Anzahl der MitarbeiterInnen in allen inländischen Arbeitsstätten
des Unternehmens
Branche
Bankverbindung
für die einzelnen Teilnehmer:
Vorname /
Nachname / SV-Nr / Geschlecht (m od.w)
Tätigkeit bzw. Position
Höchste bisher abgeschlossene Ausbildung
Was ist sonst noch wichtig?
Das Ansuchen um Förderung muss unbedingt vor Beginn der
Schulungsveranstaltung beim AMS eingelangt sein. Sonst wird die
Förderung nicht bewilligt.
Nach Beendigung der Schulungsmaßnahme benötigt das AMS noch
einige Unterlagen. Wir informieren Sie rechtzeitig, um die
geltende Frist nicht zu überschreiten.
Das AMS überprüft stichprobenartig die Veranstaltungen. Sollten
sich Änderungen ergeben (z.B. Verhinderung eines Teilnehmers),
so sind diese unbedingt vor der Veranstaltung bekannt zu geben.
Bei Nichtbeachtung wird die Förderung gestrichen.
Die gewählte Qualifizierungsmaßnahme muss vom AMS als
arbeitsmarktpolitisch sinnvoll beurteilt werden.
Ein Anrecht auf die
Gewährung einer Förderung besteht nicht.
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