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Befristetes Dienstverhältnis

 

Befristetes Dienstverhältnis

Das befristete Beschäftigungsverhältnis wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Zeitraum muss kalendermäßig (datumsmäßig) fixiert sein, also einen datumsmäßig bestimmten Anfangszeitpunkt und einem datumsmäßig bestimmten Endzeitpunkt ausweisen. Zumindest muss jedoch der Anfangszeitpunkt und oder der Endzeitpunkt für beide Vertragspartner datumsmäßig eindeutig bestimmbar sein.

Beispiel:
Dienstverhältnis vom 01. Dezember bis 31. März (datumsmäßig bestimmt) oder Dienstverhältnis für die Dauer der Innsbrucker Messe (datumsmäßig bestimmbar). Nicht ausreichend bestimmt für ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ist eine Formulierung "während der Saison"!

Grundsätzlich sind befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht durch Kündigung auflösbar. Allerdings kann eine Kündigungsmöglichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart werden. Dabei muss folgendes beachtet werden:
Kündigungstermin und Endtermin des befristeten Beschäftigungsverhältnisses dürfen keinesfalls zusammenfallen, d.h. der Kündigungstermin muss in jedem Fall vor dem Zeitablauftermin liegen, und die vereinbarte Kündigungsfrist darf für den Arbeitnehmer nicht kürzer sein, als für den Arbeitgeber.


 

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