Befristetes
Dienstverhältnis
Das befristete
Beschäftigungsverhältnis wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen.
Dieser Zeitraum muss kalendermäßig (datumsmäßig) fixiert sein,
also einen datumsmäßig bestimmten Anfangszeitpunkt und einem
datumsmäßig bestimmten Endzeitpunkt ausweisen. Zumindest muss
jedoch der Anfangszeitpunkt und oder der Endzeitpunkt für beide
Vertragspartner datumsmäßig eindeutig bestimmbar sein.
Beispiel:
Dienstverhältnis vom 01. Dezember bis 31. März (datumsmäßig
bestimmt) oder Dienstverhältnis für die Dauer der Innsbrucker
Messe (datumsmäßig bestimmbar). Nicht ausreichend bestimmt für
ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ist eine Formulierung
"während der Saison"!
Grundsätzlich sind befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht
durch Kündigung auflösbar. Allerdings kann eine
Kündigungsmöglichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ausdrücklich vereinbart werden. Dabei muss folgendes beachtet
werden:
Kündigungstermin und Endtermin des befristeten
Beschäftigungsverhältnisses dürfen keinesfalls zusammenfallen,
d.h. der Kündigungstermin muss in jedem Fall vor dem
Zeitablauftermin liegen, und die vereinbarte Kündigungsfrist
darf für den Arbeitnehmer nicht kürzer sein, als für den
Arbeitgeber.
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