BASEL II - 1.
Teil
Das Thema BASELII wird viel diskutiert, sowohl bei Banken als
auch in zunehmendem Ausmaß bei kreditnehmenden Unternehmen.
Folgende Aspekte sollen im Rahmen dieses Artikels betrachtet
werden:
Grundzüge von Basel II
Rating-Kriterien
Hintergrund
1975 wurde der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ins
Leben gerufen. Ziel diesesAusschusses ist die Entwicklung eines
internationalen Bankenaufsichtsrechts bzw. Netzwerks, um die
Qualität der Bankenaufsicht zu verbessern. Mitglieder des
Ausschusses sind Vertreter der Zentralbanken und der
Bankenaufsichtsbehörden der G10-Staaten sowie Luxemburg. Der
Ausschuss tritt in der Regel bei der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch das
ständige Sekretariat befindet. 1988 wurden erstmalig unter dem
Namen Basel I bankenaufsichtsrechtliche Regelungen mit dem Ziel
der Sicherung der Stabilität des Banksektors durch Begrenzung
des Insolvenzrisikos von Banken normiert.
Das wesentliche Instrument von Basel I ist die Pflicht zur
Eigenkapitalunterlegung der vergebenen Kredite mit 8% der
Kreditsumme - unabhängig von der individuellen Bonität des
Kreditnehmers. Unter Basel II wird eine umfassende Neuregelung
des Bankenaufsichtsrechts verstanden, welches zum 1. Januar 2007
in Kraft treten soll.
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Die drei Säulen von Basel II
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die Mindesteigenkapitalanforderungen (MINIMAL CAPITAL
REQUIREMENTS), |
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die qualitative Aufsicht (SUPERVISORY REVIEW PROCESS)
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die Marktdisziplin (MARKET DISCIPLIN).
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Während die zweite Säule das Verfahren zur Überprüfung durch die
Aufsichtsbehörden beschreibt, wird unter dem Stichwort
Marktdisziplin die Transparenz von Risikolage und
Kapitalausstattung der Kreditinstitute verstanden. Im
Mittelpunkt der Diskussion und momentan für die Kreditwirtschaft
besonders
relevant ist die zu Anfang genannte Neugestaltung der
Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute. Der Neuregelung
werden immense Rückwirkungen auf die Kreditvergabepolitik der
Banken zugeschrieben.
Basel II regelt für Banken die Eigenmittelunterlegung von
Krediten in Abhängigkeit von der individuellen Bonität des
Kunden.
Aufgrund der neuen Eigenkapitalvorschriften sind Banken in
Zukunft im Rahmen von Basel II dazu verpflichtet, ihre
Eigenkapitalquote an der Qualität ihres Kreditportfolios dem
Risiko entsprechend auszurichten. Die Kreditnehmer werden in
verschiedene Bonitätsklassen unterteilt. Ein Kredit an ein
Unternehmen mit schlechter Bonität muss demzufolge durch die
Bank mit mehr Eigenkapital unterlegt werden, wodurch die
Kreditkosten für die Bank steigen. Diese erhöhten Kosten werden
wiederum durch
schlechtere Kreditkonditionen an das Unternehmen weitergegeben.
Die prinzipielle Eigenmittelunterlegung beträgt weiterhin 8%,
jedoch wird diese durch die im Folgenden beschrieben Ansätze
wesentlich beeinflusst.
Drei Ansätze für die Berechnung des Kreditrisiko
Basel II stellt den Banken drei Ansätze mit steigender
Risikosensitivität zur Berechnung des Kreditrisikos und damit
zur Eigenkapitalquote zur Verfügung.
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1.
der
Standardansatz
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wird angewandt bei externen Ratings bzw. bei Unternehmen
die über kein Rating verfügen. Ein unbesicherter
Unternehmenskredit wird wie bisher mit 100% von 8%
Eigenmittelunterlegung eingestuft. Neu ist, dass
notleidende Kredite (Forderung mehr als 90 Tage fällig)
mit 150% von 8%, also insgesamt 12% Eigenkapital zu
unterlegen sind.
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2.
der
Basis-IRB Ansatz (Internal Rating Based)
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basiert auf bankinternen Einstufungen (Ratings).Dieser
Ansatz ermöglicht eine viel exaktere und individuelle
Risikoeinstufung der Kredite. Für notleidende Kredite
kann dies aber im schlechtesten Fall eine
Eigenkapitalunterlegung von bis zu 562,5% von 8% (45%
Eigenkaptal-Unterlegung) bedeuten
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3.
der
Fortgeschrittene IRB-Ansatz
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verfeinert die internen Ratingverfahren der Bank.
Während im Basis-IRB nur die Ausfallswahrscheinlichkeit
durch die Bank geschätzt wird, können bei diesem Ansatz
zusätzlich auch die Ausfallsquote, die Höhe zum
Zeitpunkt des Ausfalls und die Restlaufzeit eines
Kredites durch die Bank geschätzt werden. Die Wahl eines
der drei Ansätze oder deren Mischung steht der Bank
prinzipiell frei, jedoch müssen die Kreditinstitute zur
Wahl der IRB-Ansätze gewisse Anforderungen erfüllen. Es
ist daher
davon auszugehen, dass nur die großen Banken den
Fortgeschrittenen IRB anwenden und die kleineren
Institute den Standardansatz wählen werden.
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Aspekte des Rating-Verfahrens
Das Verfahren zur Beurteilung der Kundenbonität wird
Rating genannt. Mit Hilfe dieses systematisierten Verfahrens
wird die aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Lage eines
Unternehmens bzw. Organisation
bewertet. Grundlage eines Ratings sind neben externen
Wirtschaftsinformationen (Branchenkennzahlen, Marktanteilsdaten
u.a.) vor allem umfangreiche quantitative und qualitative
Informationen, die das Unternehmen der externen Rating-Agentur
bzw. der Kreditgebenden Bank aufbereitet zur Verfügung stellen
muss.
Internes vs. Externes Rating
Während insbesondere börsennotierte Unternehmen durch
externe Rating-Agenturen wie Moody’s oder Standard & Poor’s
eingeschätzt werden, erfolgt die Beurteilung von Klein- und
Mittelbetrieben zumeist auf Basis der bankinternen Ratings.
Während bankinterne Bonitätsbeurteilungen aufgrund des
Bankgeheimnisses nur mit Zustimmung des Unternehmens oder vom
Unternehmen selbst veröffentlicht werden, sind externe Ratings
grundsätzlich zur Veröffentlichung bestimmt.
Die Entscheidung für ein internes oder externes Rating fällt
zumeist aber auf Grund der Kosten
des öffentlichen Ratings nicht ganz freiwillig. Für kleine und
mittlere Unternehmen sind in der Regel externe Ratings nicht
empfehlenswert und nur dann vorteilhaft wenn die Kosten des
Ratings unter den zu erwartenden Zinsvorteilen des Kredits
liegen, wenngleich auch (aus einer eher marketingtechnischen
Sicht) offen an die jeweilige Zielgruppe (Lieferanten, Kunden,
Mitarbeiter, Kooperationspartner usw.) kommunizierte Ratings das
Vertrauen in die eigene Unternehmung und damit die
Geschäftsbeziehung stärken können.
Unternehmen werden in Kundensegmente unterteilt
Im Rahmen des Rating-Prozesses wird von der Bank das
Kundensegment des zu beurteilenden
Unternehmens hinsichtlich Größe (z.B. KMU, Freiberufler),
Branche (z.B. Handel, Dienstleistung) Region,
Rechnungslegungsvorschriften und Finanzierungsart (z.B.
Projektfinanzierung, Exportfinanzierung) berücksichtigt. Als
Vergleichsmaßstab werden bei der Beurteilung Unternehmen des
gleichen Kundensegments herangezogen. Es wird für das
kreditnehmende Unternehmen daher von
Interesse sein, dass es von einem Bankinstitut betreut wird, das
ähnliche Kunden betreut und
daher über eine hohe Branchenkenntnis und ausreichende
Erfahrungswerte verfügt.
Im Rahmen des Ratings werden sowohl hard facts, als auch soft
facts berücksichtigt.
Ein Rating ist eine auf eine „Note“ verdichtete Beurteilung
des Unternehmens. Dabei werden sowohl quantitative („hard
facts“) als auch qualitative („soft facts“) Faktoren einbezogen.
Die Bilanzbonität eines Unternehmens wird anhand der Bilanz und
der G&V in Form von Kennzahlen z.B. Eigenkapitalquote,
Gesamtkapitalrentabilität, Cash-Flow-Rate etc. beurteilt.
Die Eigenkapitalquote gilt hierbei als
der wichtigste „hard fact“. Die qualitativen Faktoren setzen
sich aus einer Vielzahl von teilweise schwer fassbaren Kriterien
zusammen und sollen neben Markt und Produkt des Unternehmens
auch die
Managementfähigkeiten, Unternehmensstrategie,
Personalfluktuation Controllingsysteme etc. eingeschätzt werden.
Hierbei stehen die Zukunftsaussichten des Unternehmens, sich auf
dem Markt behaupten zu können, im Vordergrund.
Anhand dieses Ratings wird die Ausfallswahrscheinlichkeit des
Kredites beurteilt und dadurch die nötige Eigenmittelunterlegung
der Bank bestimmt und in weiterer Folge die Kreditkonditionen
beeinflusst.
Kreditinstitute wie auch Kreditnehmer müssen sich bereits heute
auf die zusätzlichen Anforderungen durch Basel II einstellen und
vorbereitende Maßnahmen treffen.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von
Aschauer & Rachbauer, Steuerberatungskanzlei und
Wirtschaftstreuhänder, Leonding.
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Auswirkungen von BASEL II
auf die Unternehmen >>>
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