Vorteile der
"Abfertigung Neu" für die Unternehmen
Mit
der Beitragsleistung sind in Zukunft für den Arbeitgeber alle
Abfertigungsverpflichtungen erfüllt.
Die
Arbeitnehmeransprüche gehen auf die Abfertigungskassa über. Das
bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr für
Abfertigungsansprüche haftet. Damit wird auch die
Betriebsübergabe erleichtert: Der Übernehmer oder Nachfolger hat
in Zukunft keine Abfertigungen für übernommene Mitarbeiter zu
berücksichtigen und dafür Rückstellungen zu bilden.
Durch die monatlichen Beitragsleistungen werden in Zukunft
existenzielle Zahlungsschwierigkeiten infolge von gehäuften
Abfertigungszahlungen vermieden.
Dies begünstigt
insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, die sich in der Praxis
bei Abfertigungszahlungen an zwei bis drei Mitarbeiter im Zug
von Pensionierungen innerhalb eines kurzen Zeitraums oft sehr
schwer getan haben.
Durch die Ermöglichung von steuerlich begünstigten
Beitragszahlungen für Arbeitgeber wird ein neues
Eigenvorsorgemodell für Unternehmer geschaffen.
Um eine
Benachteiligung bei der Bildung einer "zweiten betrieblichen
Pensionssäule" zu verhindern, sollen künftig auch Arbeitgeber
für den Ruhestand über die Pflichtversicherung hinaus eine
begünstigte Vorsorge treffen können.
Durch eine Auslagerung der Abfertigungsverpflichtung an eine
Abfertigungskassa wird der Insolvenzfonds entlastet, wodurch die
Beitragszahlungen der Arbeitgeber gesenkt werden können.
Eine Beitragssenkung
im Insolvenzfonds kann mit Hilfe der "Abfertigung Neu" leichter
erreicht werden, weil existenzielle Zahlungsschwierigkeiten in
Betrieben durch die Häufung von Abfertigungszahlungen vermieden
werden. Zugleich sind aber die Ansprüche der Arbeitnehmer
gesichert, weil eine Auslagerung der Abfertigungen an
Abfertigungskassen erfolgt.
Die
monatlichen Beitragszahlungen für die Abfertigung sind für das
Unternehmen voll abschreibbar.
Ein wesentlicher
Vorteil für Arbeitgeber ist, dass die monatlichen
Beitragszahlungen zu 100 Prozent als Betriebsausgaben anerkannt
werden. Die bisherigen Abfertigungsrückstellungen sollen
steuerfrei aufgelöst und zu echtem Eigenkapital umgewandelt
werden. Gleichzeitig soll die vorgesehene Wertpapierdeckung über
einen Zeitraum von drei Jahren entfallen.
Die
erhöhte Mobilität der Arbeitnehmer bringt auch für Arbeitgeber
Vorteile.
So kann etwa die
Zusammensetzung der Belegschaft an die Bedürfnisse des
Unternehmens angepasst werden, ohne die Liquidität zu belasten.
Auch Rationalisierungsmaßnahmen, die mit einem Personalabbau
verbunden sind, provozieren keine Abfertigungszahlungen mehr.
Gleichzeitig bringt das neue Modell mehr
Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Betrieben, da der
monatliche Abfertigungsaufwand in die Kalkulation einbezogen
wird.
Wegfall von Doppel- und Mehrfachabfertigungen.
Das ergibt Mobilität
ohne Abfertigungsspekulation. "Abfertigungsakrobaten" haben
künftig keine Chancen mehr.
Quelle:
http://wko.at/abfertigungneu/
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