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Vorteile der "Abfertigung Neu" für die Unternehmen

Mit der Beitragsleistung sind in Zukunft für den Arbeitgeber alle Abfertigungsverpflichtungen erfüllt.
Die Arbeitnehmeransprüche gehen auf die Abfertigungskassa über. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr für Abfertigungsansprüche haftet. Damit wird auch die Betriebsübergabe erleichtert: Der Übernehmer oder Nachfolger hat in Zukunft keine Abfertigungen für übernommene Mitarbeiter zu berücksichtigen und dafür Rückstellungen zu bilden.

Durch die monatlichen Beitragsleistungen werden in Zukunft existenzielle Zahlungsschwierigkeiten infolge von gehäuften Abfertigungszahlungen vermieden.
Dies begünstigt insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, die sich in der Praxis bei Abfertigungszahlungen an zwei bis drei Mitarbeiter im Zug von Pensionierungen innerhalb eines kurzen Zeitraums oft sehr schwer getan haben.

Durch die Ermöglichung von steuerlich begünstigten Beitragszahlungen für Arbeitgeber wird ein neues Eigenvorsorgemodell für Unternehmer geschaffen.
Um eine Benachteiligung bei der Bildung einer "zweiten betrieblichen Pensionssäule" zu verhindern, sollen künftig auch Arbeitgeber für den Ruhestand über die Pflichtversicherung hinaus eine begünstigte Vorsorge treffen können.

Durch eine Auslagerung der Abfertigungsverpflichtung an eine Abfertigungskassa wird der Insolvenzfonds entlastet, wodurch die Beitragszahlungen der Arbeitgeber gesenkt werden können.
Eine Beitragssenkung im Insolvenzfonds kann mit Hilfe der "Abfertigung Neu" leichter erreicht werden, weil existenzielle Zahlungsschwierigkeiten in Betrieben durch die Häufung von Abfertigungszahlungen vermieden werden. Zugleich sind aber die Ansprüche der Arbeitnehmer gesichert, weil eine Auslagerung der Abfertigungen an Abfertigungskassen erfolgt.

Die monatlichen Beitragszahlungen für die Abfertigung sind für das Unternehmen voll abschreibbar.
Ein wesentlicher Vorteil für Arbeitgeber ist, dass die monatlichen Beitragszahlungen zu 100 Prozent als Betriebsausgaben anerkannt werden. Die bisherigen Abfertigungsrückstellungen sollen steuerfrei aufgelöst und zu echtem Eigenkapital umgewandelt werden. Gleichzeitig soll die vorgesehene Wertpapierdeckung über einen Zeitraum von drei Jahren entfallen.

Die erhöhte Mobilität der Arbeitnehmer bringt auch für Arbeitgeber Vorteile.
So kann etwa die Zusammensetzung der Belegschaft an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, ohne die Liquidität zu belasten. Auch Rationalisierungsmaßnahmen, die mit einem Personalabbau verbunden sind, provozieren keine Abfertigungszahlungen mehr. Gleichzeitig bringt das neue Modell mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Betrieben, da der monatliche Abfertigungsaufwand in die Kalkulation einbezogen wird.

Wegfall von Doppel- und Mehrfachabfertigungen.
Das ergibt Mobilität ohne Abfertigungsspekulation. "Abfertigungsakrobaten" haben künftig keine Chancen mehr.

Quelle: http://wko.at/abfertigungneu/

 

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