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Wie verhalte ich mich bei Dienstfreistellung eines Mitarbeiters?

 

Urlaubsverbrauch und Dienstfreistellung

Dem Arbeitnehmer wird häufig während der Kündigungsfrist eine Dienstfreistellung gewährt. Während der Dienstfreistellung ist dem Arbeitnehmer das volle Entgelt fortzuzahlen. Daneben wird meist angenommen, dass der offene Resturlaub während dieser Dienstfreistellung konsumiert wird. Häufig wird aber übersehen, dass dies in einer Vereinbarung schriftlich niedergelegt wird.

Schriftlich vereinbaren
In dieser Vereinbarung sollte die Zahl der zu verbrauchenden Urlaubstage angegeben werden. Eine datumsmäßige Festlegung des Urlaubsverbrauches während der Kündigung ist nicht erforderlich und würde überdies die Vermeidung des Konsums des Urlaubs durch einen Krankenstand erleichtern, der genau für die Dauer des vereinbarten Urlaubs eintreten könnte. Es wäre demnach zu empfehlen, eine schriftliche Vereinbarung über die Dauer der Dienstfreistellung, das Ausmaß der restlichen Urlaubstage und über deren gänzlichen Verbrauch während der Dienstfreistellung abzuschließen. Wird die Vereinbarung zum Urlaubskonsum unterlassen, so ist davon auszugehen, dass der Resturlaub mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu vergüten ist.

Bei Ablehnung durch den Mitarbeiter
Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot, einen Urlaub während der Dienstfreistellung zu konsumieren, ab und wird dennoch eine Dienstfreistellung für die Dauer der Kündigungsfrist gewährt, so wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt, durch einseitige Erklärung das Urlaubsangebot nachträglich anzunehmen, wobei dies auch durch den tatsächlichen Antritt eines Erholungsurlaubes geschehen kann. Erfolgt lediglich eine Dienstfreistellung und wird der Resturlaub zwischen den Vertragsparteien nicht erörtert, so ist auch dies als Angebot des Arbeitgebers auf Urlaubsverbrauch anzusehen.

Mitarbeiter geht während Dienstfreistellung auf Urlaub
Falls nun der freigestellte Arbeitnehmer die Zeit der Dienstfreistellung für Zwecke verwendet, die die Gewährung von Urlaub erfordern (z.B.. Begleitung der Freundin als Privatperson auf einer Dienstreise), so ist von einem Urlaubsverbrauch auszugehen. Aufgrund seiner Treuepflicht ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Dienstfreistellung für Erholungszwecke mitzuteilen. Da solche Meldepflichten wohl eher selten eingehalten werden und der Nachweis der Verwendung der Dienstfreistellung für Urlaubszwecke auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen wird, ist eine entsprechende Vereinbarung umso bedeutender.

Artikel von Dr. Thomas Rauch
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Aschauer & Rachbauer, Steuerberatungskanzlei, Leonding

 

 

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