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letzte Aktualisierung: 
  09.08.2011

 
 

 
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 Die Arbeitsplatzbeschreibung erleichtert die Aufgabenerfüllung

 

 

Arbeitsplatzbeschreibung

Stellen Sie sich vor, Sie kommen in einen neuen Betrieb und niemand sagt Ihnen, was Sie zu tun haben, wo alles ist und wie gearbeitet wird. Sie werden erst verwirrt sein, danach aggressiv werden und schlussendlich dem ganzen gleichgültig gegenüberstehen.

Um das zu vermeiden, werden Sie Ihre Mitarbeiter persönlich und mündlich ordentlich auf ihre Aufgaben vorbereiten. Aber nicht immer ist es möglich, alle Mitarbeiter stets selbst und umfassend zu betreuen. Zu diesem Zweck gibt es die Arbeitsplatzbeschreibung in der die Position, für die sie gilt, standardisiert beschrieben wird. Weiter ist darin das Vorgesetztenverhältnis des Jobs erklärt und die Voraussetzungen, die ein neuer Mitarbeiter für die Stelle mitbringen muss.

Der wichtigste Bereich ist aber die eigentliche Arbeitsplatzbeschreibung, aus der die vom Mitarbeiter erwarteten Tätigkeiten deutlich hervorgehen: Was hat der individuelle Mitarbeiter am Beginn seiner Früh-, Spät- oder Nachtschicht genau zu tun. Was folgt danach, wie hat er den Großteil seiner Arbeit zu verrichten und was hat er bei Arbeitsmangel zu tun. Die Arbeitsplatzbeschreibung schließt mit den Tätigkeiten vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes am Ende der Schicht und mit der Übergabe an den Kollegen.

Entwicklung der Stellenbeschreibung
Falls für eine Position noch keine Stellenbeschreibung existiert, geben Sie dem betroffenen Mitarbeiter die Aufgabe, seine Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten und Zusatzarbeiten aufzulisten und in übersichtlicher Darstellung vorzulegen. Dafür geben Sie ihm etwa einen Monat Zeit. Die Darstellung muss auch die Fertigkeiten und Fähigkeiten beinhalten, die er benötigt, um seine Aufgaben gut erfüllen zu können.                                              

Anschließend setzen Sie sich mit dem Mitarbeiter, der Abteilungsleitung  zusammen und versuchen, den idealen Arbeitsablauf für jede Schicht in jeder Abteilung zu Papier zu bringen. Falls es arbeitsrechtliche Bedenken gibt, wäre der dem Betrieb gegenüber positiv eingestellte Betriebsrat oder ein Arbeitsrechtsberater zu kontaktieren. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass Sie die „job descriptions“ bald nach dem Inkrafttreten wieder ändern müssen.

Wenn es dann nach einiger Zeit zu Wünschen nach Änderungen kommt, sollte man diese mit offenen Augen und Ohren behandeln. Die Arbeitsplatzbeschreibung ist ein dynamisches und kein starres Hilfsmittel, um Ihren Betrieb besser zu managen.

Alle, Ihre Hilfskräfte, Ihre gelernten Kräfte, Ihr mittleres Management und auch Ihr Geschäftsführer, bekommen eine Arbeitsplatzbeschreibung. Die der Abwäscher wird wahrscheinlich eine halbe Seite umfassen, die Ihrer Köche etwas über eine Seite, die des Abteilungsleiters Service zwei Seiten und die des Direktors drei Seiten.

Die Einführung
Wenn Sie dann alle Arbeitsplatzbeschreibungen fertig haben, verführt die Idee, sie auf einmal für den ganzen Betrieb einzusetzen. Hüten Sie sich davor! Probieren Sie sie besser in einer Unterabteilung erst einmal aus und sobald sie dort „sitzt“, machen Sie mit der nächsten Unterabteilung weiter. Aber vergessen Sie nicht, Ihre persönliche Anteilnahme am Betrieb kann keine Stellenbeschreibung ersetzen!

Auch hier gilt, dass der alte und neue Mitarbeiter die Arbeitsplatzbeschreibung zu lesen und sie als „zur Kenntnis genommen“ zu unterschreiben hat. Nicht um sich sklavisch daran zu halten, sondern um eine Hilfestellung zu bekommen, seine Arbeit optimal durchführen zu können. Nach wie vor sollte der Mitarbeiter sein „Hirn einschalten“, wenn er mit der Arbeit beginnt.

 

 

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